Steuern

Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer – Verwendung eines Musterschreibens

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer abgelehnt. Der Antrag stützte sich auf ein allgemein zugängliches Musterschreiben, das auch von zahlreichen weiteren Antragstellern in laufenden Verfahren vor dem FG Berlin-Brandenburg sowie anderen Finanzgerichten genutzt wurde (Beschluss vom 18.03.2025 – 3 V 3046/25).

In seiner Begründung stellt das Gericht klar, dass aus dem Antrag nicht eindeutig hervorgeht, ob er sich gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den endgültigen Grundsteuerbescheid richtet.

Das FG prüfte den Antrag unter sämtlichen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten und kam zu dem Ergebnis, dass dieser in keiner denkbaren Auslegung zulässig sei.

Die Antragstellerin erhob daraufhin – erneut unter Verwendung eines Internet-Musterschreibens – eine Anhörungsrüge, die mit Beschluss vom 07.04.2025 ebenfalls als unzulässig verworfen wurde.

Hinweis:
Die anschließend eingelegte Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.05.2025 (Az. 1 BvR 934/25) nicht zur Entscheidung angenommen.

Quelle:
Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2025 (il)