Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Damit wird der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2025 bundesweit um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro angehoben.
Für Rentnerinnen und Rentner mit einem durchschnittlichen Einkommen und 45 Beitragsjahren bedeutet dies laut Berechnungen der Bundesregierung eine monatliche Erhöhung ihrer Standardrente um 66,15 Euro. Der allgemeine Rentenwert gibt an, wie viel Rente pro Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt genannt) gezahlt wird.
Höhere Renten auch für Landwirte
Auch in der Alterssicherung der Landwirte steigt der Rentenwert – von 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Darüber hinaus legt die Verordnung für die gesetzliche Unfallversicherung neue Beträge für das Pflegegeld fest: Der monatliche Mindestbetrag wird auf 462 Euro, der Höchstbetrag auf 1.838 Euro angehoben.
Regelmäßige Rentenanpassung
Die Rentenanpassung erfolgt jährlich durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die jeweils der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie orientiert sich an der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung vom 13.06.2025 (il)