Pflicht zur Registrierung elektronischer Kassensysteme (Finanzministerium)
Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungstechniken wie etwa Tablet-Kassen nutzen, sind verpflichtet, diese spätestens bis zum 31. Juli 2025 über die neue digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung zu registrieren. Darauf weist das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg hin. Änderungen an den Systemen müssen künftig ebenfalls elektronisch gemeldet werden.
Hintergrund: Seit 2020 gilt die gesetzliche Verpflichtung, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist nun die zentrale Registrierungspflicht: Alle Systeme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, müssen bis spätestens Ende Juli 2025 elektronisch beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür stellt die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 eine entsprechende elektronische Schnittstelle bereit.
Die bundesweit eingeführte Registrierungspflicht soll mehr Transparenz über eingesetzte Kassensysteme schaffen und so die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen verbessern. In Kombination mit weiteren Maßnahmen – etwa der Belegausgabepflicht oder unangekündigten Kassen-Nachschauen durch die Finanzämter – dient sie der Bekämpfung von Steuerbetrug bei baren Zahlungsvorgängen.
Was Unternehmen beachten müssen: Alle eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte müssen gebündelt über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle gemeldet werden. Eine elektronische Übermittlung ist dabei verpflichtend.
Registrierungspflichtig sind unter anderem:
Elektronische Kassensysteme und Registrierkassen
Tablet- oder App-basierte Kassensysteme
Waagen mit Zahlungsfunktion
Taxameter und Wegstreckenzähler (nach § 146a Abs. 4 AO)
Voraussetzung ist, dass diese Geräte mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sind.
Folgende Angaben sind bei der Anmeldung erforderlich:
Name und Steuernummer des Unternehmens
Art der verwendeten TSE
Art und Anzahl der eingesetzten Kassensysteme
Seriennummern der Geräte
Anschaffungs- und ggf. Außerbetriebnahmedatum
Übergangsregelungen:
Ereignis
Frist zur Meldung
Anschaffung bis 30.06.2025
Registrierung bis 31.07.2025
Anschaffung ab 01.07.2025
Registrierung innerhalb eines Monats
Außerbetriebnahme bis 30.06.2025
Abmeldung bis 31.07.2025 – nur, wenn das System zuvor registriert war
Außerbetriebnahme ab 01.07.2025
Abmeldung innerhalb eines Monats
Quelle: u.a. Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 30.06.2025