Wirtschaft

Bundeskabinett bringt Rentenpaket 2025 auf den Weg (BMAS)

Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten – kurz: Rentenpaket 2025 – beschlossen. Mit diesem Gesetz werden drei zentrale Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt:

  1. Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau
    Das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent wird bis zum 1. Juli 2031 gesetzlich gesichert. Damit wird die ursprünglich bis Ende 2025 geltende Haltelinie verlängert. Rentnerinnen und Rentner profitieren davon, dass ihre Renten weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben. Ohne diese Regelung wäre ein Absinken des Rentenniveaus auf etwa 47 Prozent bis 2031 zu erwarten gewesen.
    Beispiel: Eine Rente von 1.500 Euro fällt durch die Stabilisierung ab Juli 2031 monatlich rund 35 Euro höher aus – ein jährlicher Mehrbetrag von etwa 420 Euro. Dieser Vorteil bleibt auch nach 2031 bestehen, selbst wenn dämpfende Faktoren wieder greifen. Langfristig profitieren somit auch zukünftige Rentnergenerationen.
  2. Vollständige Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten („Mütterrente III“)
    Die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung um sechs Monate verlängert. Damit stehen insgesamt drei Jahre Kindererziehungszeit zur Verfügung – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die neue Regelung („Mütterrente III“) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, wird jedoch wegen technischer Umsetzungsfristen rückwirkend für das Jahr 2027 ab dem 1. Januar 2028 ausgezahlt.
  3. Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundloser Befristung
    Für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, entfällt künftig das bisher geltende Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen. Damit wird ein flexiblerer Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

Weitere Änderungen in der Rentenversicherung:

  • Die Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage wird angepasst: Künftig soll sie das 0,3-Fache (statt bisher 0,2-Fache) der durchschnittlichen Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung betragen.
  • Die Regelungen für Bundeszuschüsse werden überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet.

Nächste Schritte:
Das Rentenpaket 2025 wurde nach dem Kabinettsbeschluss dem Bundestag zur Beratung übermittelt. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch im Jahr 2025, um einen nahtlosen Übergang der aktuell geltenden Haltelinie sicherzustellen.