Steuern

Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung und Steuersatz bei Differenzbesteuerung

Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung

Wiederverkäufer, die ihre Umsätze nach der Einzeldifferenz ermitteln, können bei jeder einzelnen Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG / Art. 319 MwStSystRL). Der Verzicht erfolgt formlos, indem für die jeweilige Lieferung die allgemeinen Umsatzsteuer-Vorschriften angewendet werden. Eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich, solange die Steuerfestsetzung noch änderbar ist. Auch eine Rückgängigmachung des Verzichts ist möglich, sofern ausgestellte Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis entsprechend berichtigt werden.

Wann lohnt sich der Verzicht?

Ein Verzicht kann insbesondere in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
    Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist nur möglich, wenn für die betroffene Lieferung nicht die Differenzbesteuerung angewendet wird.
  2. Kunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung
    Benötigt der Käufer (z. B. ein Unternehmer) eine Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer, kann ein Verzicht sinnvoll sein. Dadurch erhält der Kunde den Vorsteuerabzug.

    Beispiel:
    Ein Wiederverkäufer kauft einen Pkw von einer Privatperson für 20.000 €. Beim Weiterverkauf an einen Unternehmer für 23.570 € würde bei Differenzbesteuerung eine nicht abzugsfähige Umsatzsteuer von 570 € anfallen.
    Wird hingegen auf die Differenzbesteuerung verzichtet und das Auto für 23.000 € zzgl. 4.370 € Umsatzsteuer verkauft, kann der Käufer 4.370 € als Vorsteuer abziehen und spart effektiv 570 €.

    Aber: Mit dem Vorsteuerabzug geht das Risiko einer späteren Wertabgabenbesteuerung einher, falls das Fahrzeug privat genutzt oder entnommen wird.

Steuersatz bei Differenzbesteuerung

Bei Anwendung der Differenzbesteuerung gilt stets der Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG). Auch bei Waren, die grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (z. B. Bücher), muss daher der volle Steuersatz angewendet werden. Je nach Konstellation kann dies dennoch vorteilhaft sein.

Empfehlung:
Unternehmen sollten in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung zu steuerlichen Vorteilen führt oder ob die Anwendung weiterhin günstiger ist.