Wirtschaft

Keine Rentenzahlung wegen neuer EU-Richtlinie? (DRV)

Derzeit verbreiten einige Internetportale und Social-Media-Beiträge die Behauptung, dass Rentenzahlungen ab Oktober eingestellt würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste in Kraft tritt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt jedoch ausdrücklich klar: Diese Information ist falsch.

Hintergrund zur neuen EU-Zahlungsrichtlinie
Ab Oktober 2025 gilt die überarbeitete EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3). Ziel der Regelung ist es, Online-Zahlungen sicherer zu machen und Betrugsversuche zu erschweren. Banken und Zahlungsdienstleister müssen künftig sicherstellen, dass eine angegebene IBAN exakt mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.

Wer ist betroffen?

  • Bei Einzelüberweisungen wird die IBAN-Namensprüfung verpflichtend.
  • Bei Sammelüberweisungen (z. B. von Unternehmen oder Behörden) kann entschieden werden, ob diese Prüfung angewendet wird.

Auswirkungen auf Rentenzahlungen
Für Rentnerinnen und Rentner ändert sich nichts. Die DRV hat sich im Rahmen des Opt-Out-Verfahrens bewusst entschieden, auf die IBAN-Namensprüfung bei Rentenzahlungen zu verzichten. Damit sind auch kleine Abweichungen in der Schreibweise von Namen kein Problem. Renten werden also weiterhin zuverlässig und ohne Unterbrechung ausgezahlt.