Steuern

Keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleiher für Leiharbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag (BFH)

Nach Auffassung des BFH liegt bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis grundsätzlich keine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 Sätze 1–3 EStG beim Entleiher vor (BFH, Urteil vom 17.06.2025 – VI R 22/23, veröffentlicht am 02.10.2025).

Hintergrund: Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG noch Familienheimfahrten darstellen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie sind entweder nach den pauschalen Kilometersätzen abzugsfähig, die für das jeweilige Beförderungsmittel nach dem Bundesreisekostengesetz als höchste Wegstreckenentschädigung festgelegt sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2 EStG).