Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an Finanzämter in Bayern
Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bei Online-Überweisungen genauer, ob Zahlungen sicher und korrekt dem richtigen Empfänger zugeordnet werden. Im Rahmen des sogenannten „IBAN-Namensabgleichs“ (auch Verification of Payee genannt) wird der angegebene Empfängername automatisch mit der IBAN verglichen. Diese zusätzliche Sicherheitsprüfung soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche verhindern.
Um diesen Abgleich zu erleichtern, ist es wichtig, sowohl die korrekte IBAN als auch den richtigen Empfängernamen vollständig und eindeutig anzugeben. Daher gilt künftig für alle Überweisungen an Finanzämter in Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.
Bitte beachten Sie: Für eine erfolgreiche Überweisung bleibt die korrekte IBAN weiterhin ausschlaggebend – auch wenn Banken im Zuge des IBAN-Namensabgleichs Hinweise anzeigen sollten.
Die Bankverbindungen der bayerischen Finanzämter finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamts unter Kontakt > Bankverbindung.