Wirtschaft

Mindestlohn steigt in zwei Schritten

Die Bundesregierung hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später – zum 1. Januar 2027 – auf 14,60 Euro brutto. Das Bundeskabinett hat damit die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 per Verordnung übernommen (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5).

Auch die Verdienstgrenze für Minijobs wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Derzeit liegt sie bei 556 Euro brutto im Monat. Da der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobber gilt, wird die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Erhöhung des Mindestlohns angepasst. So bleibt eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich, ohne dass Arbeitszeiten reduziert werden müssen.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 29.10.2025