Der Bundestag hat am 4.12.2025 das Steueränderungsgesetz in der vom Finanzausschuss überarbeiteten Fassung verabschiedet. Kernpunkte sind:
- Pendlerpauschale
- Ab 1.1.2026 dauerhaft 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Beispielentlastungen: 176 € (10 km), 352 € (20 km), 418 € (5 km).
- Mobilitätsprämie für Geringverdiener bleibt bestehen.
- Gastronomie
- Umsatzsteuer auf Speisen (ohne Getränke) ab 1.1.2026 von 19 % auf 7 % reduziert.
- Ehrenamt
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: 50.000 €.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: 3.300 € bzw. 960 €.
- Freigrenze für zeitnahe Mittelverwendung: 100.000 €.
- Keine Sphärenzuordnung bei Einnahmen unter 50.000 €.
- E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
- Gewerkschaften & Parteien
- Gewerkschaftsbeiträge künftig zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.
- Höchstbeträge für Parteispenden werden angehoben.
Hinweis: Das Gesetz benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats.