Steuern

Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 4.12.2025 das Steueränderungsgesetz in der vom Finanzausschuss überarbeiteten Fassung verabschiedet. Kernpunkte sind:

  1. Pendlerpauschale
    • Ab 1.1.2026 dauerhaft 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
    • Beispielentlastungen: 176 € (10 km), 352 € (20 km), 418 € (5 km).
    • Mobilitätsprämie für Geringverdiener bleibt bestehen.
  2. Gastronomie
    • Umsatzsteuer auf Speisen (ohne Getränke) ab 1.1.2026 von 19 % auf 7 % reduziert.
  3. Ehrenamt
    • Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: 50.000 €.
    • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: 3.300 € bzw. 960 €.
    • Freigrenze für zeitnahe Mittelverwendung: 100.000 €.
    • Keine Sphärenzuordnung bei Einnahmen unter 50.000 €.
    • E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
  4. Gewerkschaften & Parteien
    • Gewerkschaftsbeiträge künftig zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.
    • Höchstbeträge für Parteispenden werden angehoben.

Hinweis: Das Gesetz benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats.