Steuern

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Der Bundestag hat am 4.12.2025 in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/2672, 21/2966) verabschiedet.

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf elektrischen Antrieb umgerüstet werden, wird um weitere fünf Jahre verlängert. Zudem profitieren künftig auch Halter von Fahrzeugen, die bis zum 31.12.2030 neu zugelassen oder auf Elektroantrieb umgestellt werden.

Die ursprünglich zehnjährige Steuerbefreiung gilt jedoch nur noch bis spätestens zum 31.12.2035. Damit soll – so die Bundesregierung – sowohl ein Anreiz zur frühzeitigen Anschaffung eines Elektrofahrzeugs geschaffen als auch ein möglichst gleichbleibendes Kraftfahrzeugsteueraufkommen sichergestellt werden. Der Bundesrat hat dem Vorhaben zugestimmt und in seiner Stellungnahme keine Einwände erhoben.

Hinweis:
Das Gesetz tritt am 1.1.2026 in Kraft.