Steuern

Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026

Eigentlich sollte ab 2026 die Regel gelten, dass Steuerbescheide digital bereitgestellt werden. Das war im Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgesehen. Kurz vor Jahresende hat der Bundestag jedoch im Gesetz zum Mindeststeuergesetz nachgebessert. Dadurch sind neue Fragen entstanden, zu denen das Bundesfinanzministerium (BMF) dem DStV nun erste Einschätzungen gegeben hat.

Der DStV erläutert:

Im Gesetzesentwurf, der am 13.11.2025 den Bundestag passiert hat, steht: Die neue Regelung zum digitalen Steuerbescheid (§ 122a Abs. 1 Satz 2 AO) soll erst ab dem 1.1.2027 gelten – sofern der Bundesrat am 19.12.2025 zustimmt.
Das bedeutet: Abgabe einer elektronischen Steuererklärung führt ab 1.1.2026 noch nicht automatisch zu einem digitalen Steuerbescheid. Das Finanzamt entscheidet weiterhin selbst, ob der Bescheid digital oder per Post bekanntgegeben wird.

Außerdem enthält § 122a AO ab 1.1.2026 folgende Änderungen:

  • Die Möglichkeit, dass Steuerpflichtige oder Bevollmächtigte ausdrücklich der digitalen Bekanntgabe zustimmen, steht nicht mehr im Gesetzestext.
  • Ein Verwaltungsakt wird nicht digital bekanntgegeben, wenn ein Antrag auf postalische Zustellung gestellt wurde.

Diese Kombination führte in der Praxis zu Unsicherheiten, z. B. ob steuerliche Berater über die Vollmachtsdatenbank (VDB) ab 2026 überhaupt noch eine Zustimmung zur digitalen Bekanntgabe abgeben können oder ob künftig zwingend ein Antrag gestellt werden muss, um Bescheide per Post zu bekommen.

Das BMF hat nun erste Klarstellungen gegeben:

Einwilligung bleibt auch ab 1.1.2026 möglich

Bevollmächtigte können weiterhin aktiv einwilligen, dass Bescheide digital bereitgestellt werden.
Sowohl die VDB als auch ELSTER bieten diese Möglichkeit auch 2026 weiter an – und die Finanzverwaltung berücksichtigt diese Einwilligungen.

Anträge auf postalische Bekanntgabe erst ab 1.1.2027 nötig

Erst ab 2027 muss ein Antrag gestellt werden, wenn ein Bescheid per Post zugestellt werden soll.
Eine elektronische Antragsmöglichkeit soll im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt werden.

Das BMF fasst zusammen:

  • Wenn bereits eine Einwilligung für die digitale Bekanntgabe vorliegt – oder 2026 neu erteilt wird –, erfolgt der Bescheid grundsätzlich digital.
  • In allen anderen Fällen werden Bescheide im Jahr 2026 weiterhin per Post verschickt.