Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Vielzahl einzelner steuerlicher Maßnahmen, darunter insbesondere eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie sowie eine Anhebung der Pendlerpauschale. Die meisten Regelungen treten zum 1.1.2026 in Kraft.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen unter anderem:
- Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen:
Ab dem 1.1.2026 wird der Umsatzsteuersatz für gastronomische Leistungen – mit Ausnahme des Ausschanks von Getränken – von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Ziel der Maßnahme ist es, die Gastronomiebranche zu entlasten und zur Preisstabilität beizutragen. Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht nur für Restaurants und Hotels, sondern auch für Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetriebe sowie Anbieter der Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Betriebe und Verbraucher. - Erhöhung der Pendlerpauschale:
Ebenfalls zum 1.1.2026 wird die Entfernungspauschale auf 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für das Jahr 2026 wird eine steuerliche Entlastung von etwa 1,1 Milliarden Euro erwartet. Zudem entfällt die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie, sodass auch Steuerpflichtige mit geringem Einkommen diese über das Jahr 2026 hinaus nutzen können. - Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement:
Vorgesehen ist eine Ausweitung der Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige im Vereinsrecht. Damit soll das Ehrenamt rechtlich besser abgesichert, gesellschaftlich gestärkt und für weitere Engagierte attraktiver gemacht werden.
Darüber hinaus werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben. E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt. Zudem können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Schließlich werden die Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Parteispenden erhöht.