Am 19.12.2025 hat der Bundesrat außerdem das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gebilligt und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
Die Gesetzesänderung verlängert die steuerliche Begünstigung für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher: 31.12.2025). Die Steuerbefreiung wird dabei längstens bis Ende des Jahres 2035 gewährt, anstelle der bislang vorgesehenen Befristung bis 2030.