Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 27.01.2026 – IX R 4/25) hat entschieden:
Auch ein hochpreisiges Wohnmobil (hier: ca. 323.000 €) kann ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ sein.
Hintergrund
Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (§ 23 EStG).
Ausgenommen sind jedoch Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
Der Fall
Ein Ehepaar kaufte ein Wohnmobil, vermietete es teilweise an eine eigene GmbH und nutzte es ansonsten privat.
Noch innerhalb eines Jahres wurde es mit Verlust verkauft.
Das Finanzamt setzte dennoch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn an – unter Hinzurechnung der Abschreibungen.
Die Entscheidung
Der BFH bestätigte die Vorinstanz und stellte klar:
- Auch ein hochpreisiges („Luxus“-)Wirtschaftsgut kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein.
- Entscheidend ist die objektive Zweckbestimmung als Gebrauchsgegenstand, nicht der Preis.
- Eine ausschließliche Eigennutzung ist nicht erforderlich.
- Die zwischenzeitliche Vermietung schadet nicht.
Fazit
Der Verkauf fiel unter die gesetzliche Ausnahme – der Veräußerungsgewinn war nicht steuerbar.