Das Förderprogramm „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige, eines der ersten großen Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung, ist nun beendet. Die zuständigen Bewilligungsstellen der Bundesländer haben die verpflichtenden Endabrechnungen, die nach Auszahlung der Hilfen eingereicht werden mussten, zu über 99 % bearbeitet. Damit besteht für nahezu alle Antragsteller Rechtssicherheit. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hin.
Hintergrund:
Im Januar 2021 weitete die Bundesregierung ihre gezielte Unterstützung für Soloselbstständige im Zuge der Corona-Pandemie durch die Einführung der Neustarthilfe aus. Ziel war es, diese bedeutende und vielseitig tätige Gruppe wirtschaftlich zu stabilisieren. Bis Juni 2022 wurden rund 2,8 Milliarden Euro im Rahmen von etwa 590.000 bewilligten Anträgen ausgezahlt und so zahlreiche Existenzen gesichert.
Eine abschließende Abrechnung über die tatsächlich entstandenen Umsatzeinbußen war erst nach Ende der Pandemie erforderlich.
Quelle: BMWE, Pressemitteilung vom 16.04.2026