Steuern

Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie und Steuerberaterreform

Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Reform des Steuerberatungsgesetzes am 8. Mai 2026 nicht zugestimmt. Damit ist auch die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von bis zu 1.000 Euro vorerst gestoppt. Die Prämie war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in das Änderungsgesetz aufgenommen worden.

Das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sah unter anderem vor, Arbeitgebern die Möglichkeit einzuräumen, ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 eine zusätzliche steuerfreie Prämie von maximal 1.000 Euro auszuzahlen. Voraussetzung wäre gewesen, dass die Zahlung zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt.

Die Entlastungsprämie ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung finanzieller Belastungen infolge des Irankriegs. Zu diesem Paket gehört auch der sogenannte Tankrabatt, dem der Bundesrat bereits am 24. April 2026 in einer Sondersitzung zugestimmt hatte.

Darüber hinaus enthielt das Gesetz mehrere Reformen im Steuerberatungsrecht. So sollten die Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert werden. Künftig hätten sie in mehr Fällen beraten dürfen, da bisherige Betragsgrenzen entfallen sollten. Außerdem sollte eine Person künftig bis zu drei statt bislang zwei Beratungsstellen leiten dürfen. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten dadurch rund 35.000 zusätzliche Steuerpflichtige die Angebote von Lohnsteuerhilfevereinen nutzen.

Zudem sah das Gesetz erweiterte Möglichkeiten für unentgeltliche Hilfe in Steuerangelegenheiten vor. Ferner sollte geregelt werden, dass anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sich nur dann an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft beteiligen dürfen, wenn sie selbst die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die Steuerberaterkammer erfüllen.

Wie es nun weitergeht, ist derzeit offen. Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag können den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat zu erreichen.

Quelle: Bundesrat, Meldung v. 8.5.2026