Wirtschaft

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2026

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2026 angehoben. Grundlage hierfür ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, die am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 80) veröffentlicht wurde. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin.

Mit der Anpassung erhöhen sich die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen gemäß § 850c ZPO wie folgt:

  • § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO: 1.587,40 € monatlich (bisher: 1.555,00 €)
  • § 850c Abs. 2 Satz 1 ZPO: 597,42 € monatlich (bisher: 585,23 €)
  • § 850c Abs. 2 Satz 2 ZPO: 332,83 € monatlich (bisher: 326,04 €)
  • § 850c Abs. 3 Satz 3 ZPO: 4.866,30 € monatlich (bisher: 4.766,99 €)

Die ebenfalls angepassten wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sowie die vollständige Pfändungstabelle sind der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz zu entnehmen.