Wirtschaft

Strompreiskompensation: EU-Kommission genehmigt zusätzliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat der Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation zugestimmt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zudem erhöht sich die Förderintensität für Unternehmen, die bereits bislang beihilfeberechtigt waren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) profitieren dadurch künftig rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation.

Nach Angaben des BMWE nutzt die Bundesregierung mit der Ausweitung der Strompreiskompensation die erweiterten beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken und industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu sichern. Für die Erweiterung der beihilferechtlichen Spielräume habe sie sich zuvor auf europäischer Ebene eingesetzt.

Die novellierte Richtlinie soll in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten.

Für das Antragsverfahren ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Unternehmen können ihre Anträge für das laufende Verfahren bereits einreichen.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung, die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterzuentwickeln. Auch diese Neuregelung soll der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ziel ist es, die nun eingeführten Verbesserungen dauerhaft zu verankern, bürokratische Hürden weiter abzubauen und die Entlastungswirkung für die Unternehmen zu erhöhen.

Hinweis: Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) verfügbar.

Quelle: BMWE, Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 (il).