Steuern

Übersicht der Steuerreformen zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Steuerbelastung insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen zu senken. Neben bereits in Kraft getretenen Maßnahmen sind weitere steuerliche Entlastungen geplant. Hintergrund ist die Reform der Einkommensteuer, auf die sich die Regierungskoalition im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Stärkung des Wirtschaftswachstums verständigt hat. Die vorgesehenen Änderungen sollen ab 2027 schrittweise wirksam werden und ihre volle Entlastungswirkung ab 2028 entfalten.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Erhöhung der Pendlerpauschale

Mit dem Steueränderungsgesetz vom 10. September 2025 wurde die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben. Die Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dadurch höhere Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen profitieren weiterhin von der Mobilitätsprämie.

Die Anhebung wirkt sich insbesondere dann aus, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. So kann beispielsweise eine Arbeitnehmerin mit einem Arbeitsweg von zehn Kilometern bei einer Fünf-Tage-Woche jährlich zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 176 € geltend machen. Bei einer Entfernung von 20 Kilometern erhöht sich dieser Betrag auf 352 €. Wer täglich fünf Kilometer zur Arbeit fährt, kann nun 418 € ansetzen – das entspricht einem Plus von 88 € gegenüber der bisherigen Regelung.

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Am 15. Oktober 2025 beschloss die Bundesregierung die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Während die Begünstigung bislang nur für Fahrzeuge galt, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet wurden, wurde der Stichtag auf den 31. Dezember 2030 verschoben. Gleichzeitig wurde die maximale Dauer der Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2035 verlängert.

Für Halterinnen und Halter reiner Elektrofahrzeuge bedeutet dies, dass auch künftig keine Kfz-Steuer anfällt. Gegenüber Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor ergibt sich dadurch in der Regel eine jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro.

Steuerliche Erleichterungen für Ehrenamtliche

Ebenfalls mit dem Steueränderungsgesetz vom 10. September 2025 wurden zum Jahresbeginn 2026 die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten erhöht. Sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale wurden angehoben.

So stieg die steuerfreie Übungsleiterpauschale von bislang 3.000 € auf 3.300 € jährlich. Die Ehrenamtspauschale wurde von 840 € auf 960 € pro Jahr erhöht. Damit können ehrenamtlich Engagierte künftig höhere Vergütungen und Aufwandsentschädigungen steuerfrei erhalten.

Geplante Maßnahmen

Reform der Einkommensteuer

Die Bundesregierung plant, Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen im Rahmen einer Einkommensteuerreform weiter zu entlasten. Vorgesehen sind unter anderem Verbesserungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Darüber hinaus soll der Einkommensteuertarif im Bereich zwischen 17.800 € und 70.600 € Jahreseinkommen abgeflacht werden. Das jährliche Entlastungsvolumen wird auf rund 10 Mrd. € geschätzt. Die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren laufen derzeit.

Nach den Planungen sollen ab 2028 beispielsweise eine Pflegekraft und eine Busfahrerin mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von jeweils 2.800 € und zwei Kindern jährlich um rund 632 € entlastet werden. Ein alleinerziehender Lehrer mit zwei Kindern und einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 € soll von einer jährlichen Steuerentlastung von etwa 496 € profitieren.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 22. Juli 2026.