Wirtschaft

KfW verbessert Förderung „Jung kauft Alt“ für Familien

Zum 3. August 2026 haben die KfW und der Bund die Förderbedingungen des Programms „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt)“ deutlich verbessert. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und geringem bis mittlerem Einkommen können beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie künftig höhere Förderkredite erhalten.

Höhere Förderbeträge

Die maximalen Kreditbeträge wurden angehoben:

  • 1 Kind: bis zu 140.000 Euro (bisher 100.000 Euro)
  • 2 Kinder: bis zu 160.000 Euro (bisher 125.000 Euro)
  • 3 oder mehr Kinder: bis zu 180.000 Euro (bisher 150.000 Euro)

Zusätzlich profitieren Antragsteller von besonders günstigen Zinssätzen. Für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt der effektive Zinssatz derzeit bei 0,53 %.

Mehr Flexibilität bei der energetischen Sanierung

Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage energetisch saniert werden. Neu ist, dass die Sanierung nicht mehr ausschließlich als Komplettsanierung erfolgen muss. Alternativ können mehrere verpflichtende Einzelmaßnahmen umgesetzt werden.

Dazu gehören in der Regel:

  • Austausch der Fenster
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Heizung (mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien), sofern die bestehende Heizung diese Vorgabe noch nicht erfüllt

Alternativ bleibt eine umfassende Sanierung zum Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ möglich.

Wer kann die Förderung nutzen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben,
  • in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt,
  • deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro (bei einem Kind) liegt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Die zu erwerbende Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der Energieeffizienzklasse F, G oder H angehören.

Finanzierung der Sanierung

Für die energetische Sanierung können zusätzlich weitere Förderprogramme, beispielsweise aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), genutzt werden. Dazu zählen unter anderem zinsgünstige Kredite sowie Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen.

Die Förderkredite werden – wie bei KfW-Programmen üblich – über die jeweilige Hausbank beantragt.

Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 30.07.2026.