Gutscheine für Mitarbeiter: Steuerlich ein „Minenfeld“
Gutscheine und Geldkarten sind als steuerfreie Gehaltszusatzleistung sehr beliebt. Bis zu 50 € monatlich können Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei als Sachbezug erhalten.
Doch Vorsicht: Nicht jeder Gutschein ist automatisch ein begünstigter Sachbezug. Entscheidend sind die konkreten Einlösebedingungen des Gutscheins.
Kann ein Gutschein beispielsweise gegen Bargeld eingelöst werden, liegt regelmäßig Barlohn vor. Auch bei sogenannten Universalgutscheinen kann die steuerliche Behandlung problematisch sein. Das Sächsische Finanzgericht hat einen solchen Fall Ende 2025 als Barlohn eingestuft. Die abschließende Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Ausgabe von Gutscheinen die konkreten Bedingungen und AGB des Anbieters. Denn bereits kleine Unterschiede können darüber entscheiden, ob die 50-€-Freigrenze genutzt werden kann.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Mitarbeiter-Gutscheine.