DAZN-Kunden, die von den einseitigen Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022 betroffen waren, können sich nur noch bis zum 25. September 2026 der Sammelklage anschließen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.
Hintergrund: DAZN hatte die Preise für bestehende Verträge in den Jahren 2021 und 2022 ohne Zustimmung der Kunden erhöht. Nach Auffassung des vzbv sind die dabei verwendeten Vertragsklauseln unzulässig und die Preiserhöhungen daher rechtswidrig. Mit der Sammelklage soll erreicht werden, dass betroffene Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten.
Erfasst sind die einseitigen Preiserhöhungen mit Wirkung ab August 2021 und August 2022 für monatlich kündbare Abonnements und Jahres-Abos. Preiserhöhungen bei Neuverträgen sind nicht Gegenstand der Klage.
Hierzu führt der vzbv unter anderem aus:
- Das Oberlandesgericht Hamm hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von DAZN aus den Jahren 2021 und 2022 für unwirksam hält. Betroffene Kunden können daher auf eine Rückerstattung hoffen. Die Verkündung des Urteils wird für den 18. November 2026 erwartet (vgl. OLG Hamm, Pressemitteilung vom 4. September 2026).
- Für Betroffene heißt es jetzt, nicht länger zu warten: Nur wer sich spätestens bis zum 25. September 2026 im Klageregister anmeldet, kann von der Sammelklage profitieren.
- Die Anmeldung erfolgt kostenlos beim Bundesamt für Justiz über das Klageregister.
Hinweis:
Auf sammelklagen.de/verfahren/dazn bietet die Verbraucherzentrale einen Online-Klagecheck an. DAZN-Abonnenten können dort prüfen, ob ihr Fall die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Sammelklage erfüllt. Zudem stellt der Check einen Textbaustein für die Anmeldung im Klageregister bereit.
Weitere Informationen veröffentlicht der vzbv auf seiner Homepage.
Quellen: vzbv sowie OLG Hamm, Pressemitteilung vom 4. September 2026 (il)