Käufer von Elektroautos können seit dem 21.9.2026 bis zu 6.000 € Zuschuss online beantragen. Rund um die E-Auto Förderung und die Online-Beantragung hat die Bundesregierung weitergehende Informationen veröffentlicht.
Hintergrund: Seit dem 1.1.2026 können Privatpersonen, die ein neues E-Auto oder Plug-in-Hybride beziehungsweise Fahrzeuge mit Range Extender kaufen, eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 € erhalten.
Die Bundesregierung führt hierzu u.a. weiter aus:
Wer bekommt die Kaufprämie für E-Autos?
- Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Insbesondere Familien sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, sich erstmals ein Elektroauto kaufen zu können. Gefördert werden sowohl der Kauf, als auch das Leasing von Neuwagen.
- Die Prämie kann rückwirkend für den Kauf von E-Autos beantragt werden, die seit dem 1.1.2026 erstmalig zugelassen wurden.
Wo kann ich die E-Auto-Förderung 2026 beantragen?
- Das Antragsverfahren läuft vollkommen digital und ist über die BAFA-Adresse zu erreichen.
- Zudem bietet das BAFA telefonisch und online Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung unter 06196 908–1009 oder per Mail unter elektromobilitaet@bafa.bund.de.
Wer wird in welcher Höhe gefördert?
- Gefördert wird der Kauf von Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Bei Fahrzeugen mit Plug-in-Betrieb oder Range Extender sind bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen zu erfüllen. Für Brennstoffzellenfahrzeuge sind im Förderprogramm dieselben Fördersätze vorgesehen wie für reine E-Autos.
- Anträge auf Förderung können gestellt werden bis zu einer Einkommensgrenze von 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze steigt – für bis zu zwei Kinder – je Kind um 5.000 €. Das heißt: Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Soziale Staffelung und Zuschläge für Familien
- Jeder Neukauf eines Elektroautos unter diesen Einkommensgrenzen wird mit mindestens 3.000 € gefördert. Jeder Kauf eines Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range Extender mit 1.500 €. Pro Kind gibt es 500 € zusätzlich. Es werden bis zu zwei Kinder berücksichtigt. Die Förderung beträgt damit maximal 1.000 € zusätzlich.
- Zudem wird eine soziale Staffelung eingeführt: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 € erhöht sich die Förderung um 1.000 €. Bei einem Einkommen von unter 45.000 € gibt es weitere 1.000 € dazu. Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen können also eine Förderung bis zu 6.000 € beantragen.
Die soziale Staffelung wird ergänzend in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Förderkomponente | Reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge | Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender |
| Basisförderung (Neukauf) | 3.000 € | 1.500 € |
| Kinderzuschlag (max. 2 Kinder) | +500 € pro Kind (max. +1.000 €) | +500 € pro Kind (max. +1.000 €) |
| Soziale Staffelung 1 (Einkommen unter 60.000 €) | 1.000 € | 1.000 € |
| Soziale Staffelung 2 (Einkommen unter 45.000 €) | +2.000 € | +2.000 € |
| Maximale Gesamtförderung | 6.000 € | 4.500 € |
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 21.9.2026