In Bayern wurde kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbstständigen, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten waren, in den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50.000 Euro gewährt.
Nach den Richtlinien zur Corona-Soforthilfe sind stichprobenartige Überprüfungen der zweckentsprechenden Verwendung der gewährten Soforthilfen vorgesehen. Mit dieser „Stichprobenprüfung“ wird die Regierung von Mittelfranken nun starten. Betroffen sein werden einige hundert Soforthilfeempfänger. Weitere Bewilligungsstellen werden folgen.
Im Rahmen dieser Stichprobenprüfung werden zufällig ausgewählte Soforthilfeempfänger von der Regierung von Mittelfranken aufgefordert, den im dreimonatigen Betrachtungszeitraum tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass selbsttätig zu berechnen und die Regierung mit einem vorgegebenen Rückmeldeformular über das Ergebnis der Nachberechnung zu informieren. Die Aufforderung geht den Soforthilfeempfängern zunächst per E-Mail zu.
Die geplante Stichprobenprüfung beschränkt sich auf die Corona-Soforthilfe, für welche eine Antragstellung zwischen dem 17.03.2020 und dem 31.05.2020 möglich war. Weiterführende Corona-Hilfsprogramme, wie beispielsweise die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen, sind nicht zu berücksichtigen.
Unabhängig davon, ob ein Soforthilfeempfänger von der Stichprobenprüfung betroffen ist oder nicht, gilt nach wie vor, dass Überzahlungen der Regierung von Mittelfranken unverzüglich zu melden und der entsprechende Betrag zurückzuzahlen sind. Unternehmer sind zu diesen Rückzahlungen verpflichtet, sofern sie wissen, dass kein Liquiditätsengpass vorlag.