Steuern

Anhebung der Entfernungspauschale

Für die Jahre 2021 – 2023 wird die Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte ab dem 21. Km von 0,30 ct auf 0,35 ct. je Km angehoben. Bis einschließlich des 20. Km gelten weiterhin 0,30 ct.

Arbeitgeber können den erhöhten Wert als Fahrtkostenzuschuss bezahlen und die Lohnsteuerpauschalierung mit 15% vornehmen.

BMF-Schreiben vom 18.11.2021