Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist bis 31.03.2022 verlängert
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Diese Möglichkeit würde am 30.06.2021 auslaufen.
Am 28.05.2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits beschlossenen Verlängerung der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung bis zum 31.03.2022 zugestimmt. Die dafür notwendige Änderung des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes erfolgt im Rahmen des Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes.