Der Bayerische Ministerrat hat mit Beschluss vom 20. April 2021 grünes Licht für die Härtefallhilfe in Bayern gegeben. Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Anträge können voraussichtlich ab Mai über Prüfende Dritte elektronisch gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist – wie schon bei der Überbrückungshilfe – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
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