Keine pauschale Lohnsteuer bei sozialversicherungsrechtlich selbständigem Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung sind auch für das Steuerrecht allein nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Bei einem GmbH-Gesellschafter, der im Sozialversicherungsrecht nicht als Beschäftigter, sondern als Selbständiger eingestuft wird, ist daher bei der Lohnsteuer keine Pauschalierung n. § 40a EStG möglich. Sein Arbeitslohn muss nach den individuellen Merkmalen besteuert werden. (FG Sachsen, Urteil vom 13.12.2022)