Wirtschaft

E-Rechnung

Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2025 die E-Rechnungsverpflichtung. Während eine E-Rechnung ab diesem Moment empfangen, maschinell lesbar gemacht und archiviert werden muss, gibt es für den E-Rechnungsversand Übergangsregelungen. Erst ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro (für alle anderen gilt der 01.01.2028) dazu verpflichtet, E-Rechnungen erstellen und versenden zu können. In den Übergangszeiträumen können weiterhin sonstige Rechnungen (Papierform oder nicht strukturierte elektronische Dateien wie bspw. PDF) genutzt werden.