Durch das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vom 15. Juli 2024 verlängert sich die gesetzliche Bekanntgabefiktion in der Abgabenordnung (AO) und im Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) von drei auf vier Tage. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2024 per Post versendet, elektronisch übermittelt oder zum Abruf bereitgestellt werden.