Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (BMF)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die für das Jahr 2025 gültigen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 21.01.2025, IV D 3 - S 1547/00006/006/024).
Das Schreiben mit den Pauschbeträgen für 2025 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.