Steuern

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine agB (BFH)

Kosten für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft stellen keine zwangsläufigen Aufwendungen dar und können daher nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Mitgliedschaft erforderlich ist, um an einem ärztlich verordneten Funktionstraining im Studio teilzunehmen (BFH, Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23; veröffentlicht am 30.01.2025).