Wirtschaft

Verordnung zur Änderung der GwGMeldV-Immobilien verkündet (WPK)

Am 20. Januar 2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (BGBl. 2025 I Nr. 13) veröffentlicht. Sie tritt am 17. Februar 2025 in Kraft. Die zentrale Änderung betrifft die Neustrukturierung von § 6 GwGMeldV-Immobilien, wodurch sich bestimmte meldepflichtige Sachverhalte verändern.