Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon (OLG)
Ein Online-Banking-Nutzer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für unberechtigte Abbuchungen von seinem Girokonto, wenn er während eines Telefonats mit einer Person, die sich fälschlicherweise als Bankmitarbeiter ausgegeben hat, mehrfach das pushTAN-Verfahren genutzt hat (OLG Braunschweig, Beschluss vom 6.1.2025 – 4 U 439/23).