Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage (BFH)
Einzahlungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind steuerlich zunächst nicht absetzbar. Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen erst, wenn aus der Rücklage Mittel für Erhaltungsaufwendungen entnommen werden (BFH, Urteil vom 14.01.2025 – IX R 19/24; veröffentlicht am 25.02.2025).