Steuern

Steuerliche Neuregelungen im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025

Mit dem am 9. April 2025 veröffentlichten Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD zentrale steuerpolitische Vorhaben für die kommenden Jahre vorgestellt. Die nachfolgenden Punkte geben einen kompakten Überblick über die steuerlichen Maßnahmen, die laut Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht werden sollen:

Änderungen bei der Einkommensteuer

  • Förderung der Elektromobilität: Die Preisobergrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen soll auf 100.000 € steigen.
  • Pendlerpauschale: Ab dem 1. Januar 2026 soll eine dauerhafte Anhebung auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer gelten.
  • Incentives für mehr Arbeitszeit: Beschäftigte, die von Teilzeit auf eine tariflich orientierte Vollzeitstelle wechseln, sollen steuerlich begünstigte Prämien erhalten.
  • Überstundenentlastung: Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei gestellt werden.
  • Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen: Eine Senkung der Einkommensteuer in diesem Bereich ist vorgesehen.
  • Anreize für Rentner: Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € seines Arbeitslohns steuerfrei behalten dürfen.
  • Familienförderung: Die steuerliche Entlastung durch Kinderfreibeträge soll stärker an das Kindergeld angeglichen werden.
  • Alleinerziehende: Eine Erhöhung bzw. Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags ist geplant.
  • Solidaritätszuschlag: Bleibt in seiner aktuellen Form bestehen.

Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer

  • Investitionsanreize: Für die Jahre 2025 bis 2027 ist eine degressive Abschreibung von 30 % für Investitionen in Ausrüstung vorgesehen.
  • Steuersenkung für Kapitalgesellschaften: Die Körperschaftsteuer soll ab 2028 schrittweise um insgesamt fünf Prozentpunkte reduziert werden.
  • Modernisierte Besteuerungsmodelle: Geplant ist eine Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG) sowie der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG).
  • Gewerbesteuer: Der Mindesthebesatz soll von 200 % auf 280 % steigen.
  • Internationale Steuerstandards: Die Mindestbesteuerung großer Konzerne wird beibehalten – mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.

Änderungen bei indirekten Steuern

  • Gastronomieentlastung: Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab 2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Die Erhebung soll künftig über ein Verrechnungsmodell erfolgen.
  • Energiepreise: Eine Reduzierung der Stromsteuer auf EU-Mindestniveau sowie gesenkte Netzentgelte sind vorgesehen.
  • Landwirtschaft: Die Rückvergütung des Agrardiesels soll vollständig wieder eingeführt werden.

Gemeinnützigkeit & Ehrenamt

  • Pauschalen für Ehrenamtliche: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 € steigen.
  • Erleichterungen für Vereine: Die Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen wird auf 50.000 € angehoben.
  • Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Der Katalog gemeinnütziger Zwecke wird überarbeitet und aktualisiert.
  • Vereinfachte Mittelverwendung: Bei Einnahmen unter 100.000 € entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung.
  • Wirtschaftliche Betätigungen: Die sogenannte Sphärenaufteilung soll bei Einnahmen unter 50.000 € nicht mehr erforderlich sein.

Weitere Vorhaben

  • Förderung von E-Mobilität: Einführung zusätzlicher Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge sowie Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035.
  • Bekämpfung von Steuervermeidung: Verschärfte Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung – unter anderem durch Ausweitung der EU-„Schwarzen Liste“.
  • Digitalisierung der Steuerverwaltung: Geplant ist ein umfassender Bürokratieabbau durch digitale Steuererklärungen, stärkere Automatisierung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz.