Steuern

BFH: Keine Werbungskosten für Umzug wegen Homeoffice

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Umzug lediglich dazu dient, erstmals ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten – selbst wenn pandemiebedingt im Homeoffice gearbeitet wird (Urteil v. 5.2.2025 – VI R 3/23, veröffentlicht am 17.4.2025).

Zwar kann ein beruflich veranlasster Umzug grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, etwa bei Arbeitsplatzwechsel oder deutlicher Verkürzung der Fahrzeit. Das bloße Einrichten eines Arbeitszimmers in einer größeren Wohnung reicht hierfür aber nicht aus. Maßgeblich sind ausschließlich objektive Umstände – private Motive wie bessere Arbeitsbedingungen im Homeoffice genügen nicht.