Firmenfitness als Benefit – steuerlich attraktiv gestalten
Firmenfitnessprogramme sind ein beliebter Benefit zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Arbeitgeber schließen hierzu häufig Verträge mit Systemanbietern wie EGYM Wellpass, Urban Sports Club oder Hansefit. Mitarbeitende erhalten so Zugang zu zahlreichen Fitnessangeboten – doch wie sieht die lohnsteuerliche Behandlung aus?
Steuerliche Einordnung
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG ist möglich, wenn zertifizierte Gesundheitsleistungen erbracht werden. Dies ist bei Systemanbietern in der Regel nicht gegeben.
Sachlohnregelung (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG): Wird der geldwerte Vorteil durch die Firmenfitness monatlich genutzt und liegt unter 50 €, kann die Freigrenze steuerfrei greifen.
Pauschalversteuerung (§ 37b Abs. 2 EStG): Bei höheren Werten oder bei geldwerten Vorteilen kann eine 30%-Pauschalsteuer angewendet werden.
Wertbestimmung
Mangels Marktpreis wird der geldwerte Vorteil anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen. Diese sind nur bei nutzungsberechtigten Mitarbeitenden anzusetzen.