JAECKEL & KOLLEGEN

Steuern | Recht | Unternehmensberatung

  • Das Team von Jaeckel & Kollegen vor grünem Hintergrund
  • Das Team von Jaeckel & Kollegen in der Kanzlei in Amberg
  • Christoph Jaeckel, Jamila Jaeckel, Matthias Hund und Marius Grötsch stehen vor einer Glasfront

Jaeckel & Kollegen

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Amberg und Hersbruck

Als Ihre Steuerberater in Amberg haben wir ein klares Ziel: Wir möchten Ihr Leben einfacher machen. Lassen Sie sich von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, komplizierten Formularen und endlosen Zahlenreihen nicht den letzten Nerv rauben. Holen Sie sich stattdessen unsere Kompetenz in Steuerfragen und profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung. Steuerberatung in Amberg & Hersbruck kann so unkompliziert und persönlich sein. 

Rechtsanwältin Jamila Jaeckel unterstützt Sie in Rechtsfragen ebenso engagiert und mit ausgeprägter fachlicher Expertise. Holen Sie sich bei Jaeckel & Kollegen Sicherheit in steuerlichen und juristischen Angelegenheiten.

Wir sind für Sie da.

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Das Thüringer Finanzministerium weist darauf hin, dass Kommunen Grundsteuerbescheide erlassen, selbst wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet wurde.

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die vorzeitige Übertragung eines Betriebsgrundstücks vor der eigentlichen Betriebsübergabe dazu führen kann, dass die Steuervergünstigungen für inländisches Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG entfallen.

Konkret ging es um die Schenkung eines Gaststättengrundstücks: Sobald die notarielle Auflassung erklärt und die Eintragung ins Grundbuch bewilligt wurde, gilt die Schenkung als vollzogen. Falls die eigentliche Betriebsübergabe jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt – selbst wenn dies im selben notariellen Vertrag vereinbart wird –, liegt keine einheitliche Übertragung des begünstigten Betriebsvermögens vor. Stattdessen wird die Grundstücksübertragung als nicht begünstigte Schenkung eingestuft.

Im verhandelten Fall wurde das Grundstück am 19.07.2017 übertragen, während die Übergabe des Gaststättenbetriebs erst zum 01.08.2017 geplant war. Dadurch fehlten im Zeitpunkt der Grundstücksschenkung die wesentlichen Merkmale einer Mitunternehmerschaft, was zur Versagung der steuerlichen Vergünstigungen führte.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision in diesem Fall zugelassen.

Am 20. Januar 2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (BGBl. 2025 I Nr. 13) veröffentlicht. Sie tritt am 17. Februar 2025 in Kraft. Die zentrale Änderung betrifft die Neustrukturierung von § 6 GwGMeldV-Immobilien, wodurch sich bestimmte meldepflichtige Sachverhalte verändern.

Kommen Sie in unser Team

Immer mehr Mandanten schenken uns Ihr Vertrauen, so dass unsere Steuerkanzlei in Hersbruck und Amberg beständig wächst. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über Ihre beruflichen Möglichkeiten bei JAECKEL & KOLLEGEN zu erfahren!

Karriere

Auf uns können Sie sich verlassen: Zugegeben – Steuerberater sind tatsächlich Zahlenfüchse. Gleichzeitig erfordert unsere Arbeit jede Menge Weitblick. Dabei ist Diskretion unser zweiter Vorname. Im Rahmen eines besonderen Vertrauensverhältnisses unterstützen und beraten wir Sie in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dank langjähriger Erfahrung und mit geschultem Blick erfassen wir Ihre individuelle Situation ganz genau und richten unser Tun auf Ihre konkreten Bedürfnisse aus.

Als Ihr Steuerberater in Amberg-Sulzbach sind wir auch Arbeitgeber. Dass wir so leistungsstark, zuverlässig und immer am Puls der Zeit für Sie da sein können, verdanken wir unserem kompetenten und engagierten Team. Innovativ treiben wir aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung und die Optimierung betrieblicher Abläufe voran. Eine erfolgreiche Zukunft gestalten – damit beginnen wir direkt in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns: Wolters Kluwer, ein international renommierter Anbieter von Fachinformationen und Dienstleistungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, hat erneut innovative Kanzleien mit den Auszeichnungen „DIGITALE STEUERKANZLEI“ und „DIGITAL TAX ADVISOR“ gewürdigt. Und wir sind dabei!

Bei der Bewertung kam es darauf an, wie es unserer Steuerkanzlei in Hersbruck und Amberg gelingt, digitale Prozesse zu integrieren. Wir haben im Digitalindex mehr als die erforderlichen 130 Punkte erreicht und damit das Siegel “Digitale Steuerkanzlei” erhalten. Darüber dürfen auch Sie sich freuen: Auch unsere Mandanten profitieren von effizienteren internen Abläufen, einer noch unkomplizierteren Zusammenarbeit und unserem top-qualifizierten Team.