JAECKEL & KOLLEGEN

Steuern | Recht | Unternehmensberatung

  • Das Team von Jaeckel & Kollegen vor grünem Hintergrund
  • Das Team von Jaeckel & Kollegen in der Kanzlei in Amberg
  • Christoph Jaeckel, Jamila Jaeckel, Matthias Hund und Marius Grötsch stehen vor einer Glasfront

Jaeckel & Kollegen

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Amberg und Hersbruck

Als Ihre Steuerberater in Amberg haben wir ein klares Ziel: Wir möchten Ihr Leben einfacher machen. Lassen Sie sich von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, komplizierten Formularen und endlosen Zahlenreihen nicht den letzten Nerv rauben. Holen Sie sich stattdessen unsere Kompetenz in Steuerfragen und profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung. Steuerberatung in Amberg & Hersbruck kann so unkompliziert und persönlich sein. 

Rechtsanwältin Jamila Jaeckel unterstützt Sie in Rechtsfragen ebenso engagiert und mit ausgeprägter fachlicher Expertise. Holen Sie sich bei Jaeckel & Kollegen Sicherheit in steuerlichen und juristischen Angelegenheiten.

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Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Mit der Zustimmung kann das Gesetz nun überwiegend am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Das Gesetz enthält unter anderem folgende steuerliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen:

  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Der anzuwendende AfA-Satz darf bis zum Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes betragen (§ 7 Abs. 2 EStG-E).
  • Stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab dem 1. Januar 2028: Der Steuersatz wird jährlich um einen Prozentpunkt reduziert – von derzeit 15 % auf schließlich 10 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG-E).
  • Reduzierung des Thesaurierungssteuersatzes für einbehaltene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Der Satz wird in drei Stufen abgesenkt: auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % ab dem VZ 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E).
  • Einführung einer zeitlich befristeten arithmetisch-degressiven Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Die Abschreibung erfolgt in folgender Staffel: 75 % im Anschaffungsjahr, 10 % im Folgejahr, 5 % in den beiden darauffolgenden Jahren, 3 % im vierten und 2 % im fünften Jahr nach Anschaffung (§ 7 Abs. 2a EStG-neu).
  • Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge von 70.000 € auf 100.000 €. Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG-E).
  • Erweiterung der Forschungszulage: Förderfähig sind künftig auch Gemein- und sonstige Betriebskosten, sofern sie im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens anfallen, das nach dem 31. Dezember 2025 beginnt (§ 3 Abs. 3b FZulG-neu). Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen ab 2026 von 10 auf 12 Mio. € erhöht (§ 3 Abs. 5 FZulG-E). Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen wird von 70 € auf 100 € angehoben (§ 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 FZulG-E).

Hinweis:
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Änderungen im Forschungszulagengesetz gelten ab dem 1. Januar 2026.

Die konkrete Ausgestaltung der geplanten Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie wird derzeit noch innerhalb der Bundesregierung beraten. Das geht aus einer Antwort (BT-Drucks 21/687) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks 21/471) hervor.

Darin stellt die Bundesregierung klar, dass die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent für in der Gastronomie servierte Speisen eine Maßnahme zur wirtschaftlichen Unterstützung der Branche sei. Eine entsprechende Steuersenkung für Getränke ist hingegen nicht vorgesehen.

Zudem verweist die Regierung darauf, dass im Koalitionsvertrag keine grundlegende Reform des nationalen Umsatzsteuersystems vereinbart wurde.

Die durch die Steuersenkung in der Gastronomie zu erwartenden Mindereinnahmen beziffert die Bundesregierung auf rund 14,54 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029. Diese Zahlen stammen aus der Bundestagsdrucksache 20/15078.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 282 (il)

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungstechniken wie etwa Tablet-Kassen nutzen, sind verpflichtet, diese spätestens bis zum 31. Juli 2025 über die neue digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung zu registrieren. Darauf weist das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg hin. Änderungen an den Systemen müssen künftig ebenfalls elektronisch gemeldet werden.

Hintergrund:
Seit 2020 gilt die gesetzliche Verpflichtung, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist nun die zentrale Registrierungspflicht: Alle Systeme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, müssen bis spätestens Ende Juli 2025 elektronisch beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür stellt die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 eine entsprechende elektronische Schnittstelle bereit.

Die bundesweit eingeführte Registrierungspflicht soll mehr Transparenz über eingesetzte Kassensysteme schaffen und so die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen verbessern. In Kombination mit weiteren Maßnahmen – etwa der Belegausgabepflicht oder unangekündigten Kassen-Nachschauen durch die Finanzämter – dient sie der Bekämpfung von Steuerbetrug bei baren Zahlungsvorgängen.

Was Unternehmen beachten müssen:
Alle eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte müssen gebündelt über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle gemeldet werden. Eine elektronische Übermittlung ist dabei verpflichtend.

Registrierungspflichtig sind unter anderem:

  • Elektronische Kassensysteme und Registrierkassen
  • Tablet- oder App-basierte Kassensysteme
  • Waagen mit Zahlungsfunktion
  • Taxameter und Wegstreckenzähler (nach § 146a Abs. 4 AO)

Voraussetzung ist, dass diese Geräte mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sind.

Folgende Angaben sind bei der Anmeldung erforderlich:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Art der verwendeten TSE
  • Art und Anzahl der eingesetzten Kassensysteme
  • Seriennummern der Geräte
  • Anschaffungs- und ggf. Außerbetriebnahmedatum

Übergangsregelungen:

EreignisFrist zur Meldung
Anschaffung bis 30.06.2025Registrierung bis 31.07.2025
Anschaffung ab 01.07.2025Registrierung innerhalb eines Monats
Außerbetriebnahme bis 30.06.2025Abmeldung bis 31.07.2025 – nur, wenn das System zuvor registriert war
Außerbetriebnahme ab 01.07.2025Abmeldung innerhalb eines Monats

 

Quelle:
u.a. Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 30.06.2025

 

Kommen Sie in unser Team

Immer mehr Mandanten schenken uns Ihr Vertrauen, so dass unsere Steuerkanzlei in Hersbruck und Amberg beständig wächst. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über Ihre beruflichen Möglichkeiten bei JAECKEL & KOLLEGEN zu erfahren!

Karriere

Auf uns können Sie sich verlassen: Zugegeben – Steuerberater sind tatsächlich Zahlenfüchse. Gleichzeitig erfordert unsere Arbeit jede Menge Weitblick. Dabei ist Diskretion unser zweiter Vorname. Im Rahmen eines besonderen Vertrauensverhältnisses unterstützen und beraten wir Sie in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dank langjähriger Erfahrung und mit geschultem Blick erfassen wir Ihre individuelle Situation ganz genau und richten unser Tun auf Ihre konkreten Bedürfnisse aus.

Als Ihr Steuerberater in Amberg-Sulzbach sind wir auch Arbeitgeber. Dass wir so leistungsstark, zuverlässig und immer am Puls der Zeit für Sie da sein können, verdanken wir unserem kompetenten und engagierten Team. Innovativ treiben wir aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung und die Optimierung betrieblicher Abläufe voran. Eine erfolgreiche Zukunft gestalten – damit beginnen wir direkt in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns: Wolters Kluwer, ein international renommierter Anbieter von Fachinformationen und Dienstleistungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, hat erneut innovative Kanzleien mit den Auszeichnungen „DIGITALE STEUERKANZLEI“ und „DIGITAL TAX ADVISOR“ gewürdigt. Und wir sind dabei!

Bei der Bewertung kam es darauf an, wie es unserer Steuerkanzlei in Hersbruck und Amberg gelingt, digitale Prozesse zu integrieren. Wir haben im Digitalindex mehr als die erforderlichen 130 Punkte erreicht und damit das Siegel “Digitale Steuerkanzlei” erhalten. Darüber dürfen auch Sie sich freuen: Auch unsere Mandanten profitieren von effizienteren internen Abläufen, einer noch unkomplizierteren Zusammenarbeit und unserem top-qualifizierten Team.