JAECKEL & KOLLEGEN

Steuern | Recht | Unternehmensberatung

  • Das Team von Jaeckel & Kollegen vor grünem Hintergrund
  • Das Team von Jaeckel & Kollegen in der Kanzlei in Amberg
  • Christoph Jaeckel, Jamila Jaeckel, Matthias Hund und Marius Grötsch stehen vor einer Glasfront

Jaeckel & Kollegen

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Amberg und Hersbruck

Als Ihre Steuerberater in Amberg haben wir ein klares Ziel: Wir möchten Ihr Leben einfacher machen. Lassen Sie sich von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, komplizierten Formularen und endlosen Zahlenreihen nicht den letzten Nerv rauben. Holen Sie sich stattdessen unsere Kompetenz in Steuerfragen und profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung. Steuerberatung in Amberg & Hersbruck kann so unkompliziert und persönlich sein. 

Rechtsanwältin Jamila Jaeckel unterstützt Sie in Rechtsfragen ebenso engagiert und mit ausgeprägter fachlicher Expertise. Holen Sie sich bei Jaeckel & Kollegen Sicherheit in steuerlichen und juristischen Angelegenheiten.

Wir sind für Sie da.

Über uns

Unser Leistungsangebot

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

Informative Einblicke, rechtliche Analysen und viel mehr ...

Die Bundesregierung hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später – zum 1. Januar 2027 – auf 14,60 Euro brutto. Das Bundeskabinett hat damit die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 per Verordnung übernommen (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5).

Auch die Verdienstgrenze für Minijobs wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Derzeit liegt sie bei 556 Euro brutto im Monat. Da der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobber gilt, wird die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Erhöhung des Mindestlohns angepasst. So bleibt eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich, ohne dass Arbeitszeiten reduziert werden müssen.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 29.10.2025

Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bei Online-Überweisungen genauer, ob Zahlungen sicher und korrekt dem richtigen Empfänger zugeordnet werden.
Im Rahmen des sogenannten „IBAN-Namensabgleichs“ (auch Verification of Payee genannt) wird der angegebene Empfängername automatisch mit der IBAN verglichen. Diese zusätzliche Sicherheitsprüfung soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche verhindern.

Um diesen Abgleich zu erleichtern, ist es wichtig, sowohl die korrekte IBAN als auch den richtigen Empfängernamen vollständig und eindeutig anzugeben.
Daher gilt künftig für alle Überweisungen an Finanzämter in Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.

Bitte beachten Sie: Für eine erfolgreiche Überweisung bleibt die korrekte IBAN weiterhin ausschlaggebend – auch wenn Banken im Zuge des IBAN-Namensabgleichs Hinweise anzeigen sollten.

Die Bankverbindungen der bayerischen Finanzämter finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamts unter Kontakt > Bankverbindung.

Eine „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnung im Sinne von § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG in der im Streitjahr 2020 geltenden Fassung liegt nicht vor, wenn durch eine Baumaßnahme zwar eine sprachlich „neue“ Wohnung entsteht, der bestehende Wohnungsbestand auf dem Grundstück jedoch nicht vermehrt wird.
(BFH, Urteil vom 12. 8. 2025 – IX R 24/24; veröffentlicht am 23. 10. 2025)

Hintergrund:
Nach § 7b Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung können für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen innerhalb der Europäischen Union unter den in § 7b Abs. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen von bis zu jährlich 5 % der Bemessungsgrundlage zusätzlich zu den regulären Abschreibungen nach § 7 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden.

Die Begünstigung, die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gilt, setzt insbesondere voraus, dass durch die Baumaßnahme „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnungen im Sinne des § 181 Abs. 9 BewG geschaffen werden (§ 7b Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG).

Kommen Sie in unser Team

Immer mehr Mandanten schenken uns Ihr Vertrauen, so dass unsere Steuerkanzlei in Hersbruck und Amberg beständig wächst. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über Ihre beruflichen Möglichkeiten bei JAECKEL & KOLLEGEN zu erfahren!

Karriere

Auf uns können Sie sich verlassen: Zugegeben – Steuerberater sind tatsächlich Zahlenfüchse. Gleichzeitig erfordert unsere Arbeit jede Menge Weitblick. Dabei ist Diskretion unser zweiter Vorname. Im Rahmen eines besonderen Vertrauensverhältnisses unterstützen und beraten wir Sie in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dank langjähriger Erfahrung und mit geschultem Blick erfassen wir Ihre individuelle Situation ganz genau und richten unser Tun auf Ihre konkreten Bedürfnisse aus.

Als Ihr Steuerberater in Amberg-Sulzbach sind wir auch Arbeitgeber. Dass wir so leistungsstark, zuverlässig und immer am Puls der Zeit für Sie da sein können, verdanken wir unserem kompetenten und engagierten Team. Innovativ treiben wir aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung und die Optimierung betrieblicher Abläufe voran. Eine erfolgreiche Zukunft gestalten – damit beginnen wir direkt in unserer Kanzlei.

Wir freuen uns: Wolters Kluwer, ein international renommierter Anbieter von Fachinformationen und Dienstleistungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, hat erneut innovative Kanzleien mit den Auszeichnungen „DIGITALE STEUERKANZLEI“ und „DIGITAL TAX ADVISOR“ gewürdigt. Und wir sind dabei!

Bei der Bewertung kam es darauf an, wie es unserer Steuerkanzlei in Hersbruck und Amberg gelingt, digitale Prozesse zu integrieren. Wir haben im Digitalindex mehr als die erforderlichen 130 Punkte erreicht und damit das Siegel “Digitale Steuerkanzlei” erhalten. Darüber dürfen auch Sie sich freuen: Auch unsere Mandanten profitieren von effizienteren internen Abläufen, einer noch unkomplizierteren Zusammenarbeit und unserem top-qualifizierten Team.