Neuigkeiten

Bleiben Sie stets informiert mit unseren aktuellen Nachrichten und Updates!

Hier finden Sie Neuigkeiten rund um Steuer- und Rechtsthemen und die aktuellen Entwicklungen in unserer Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei. Von wichtigen Ankündigungen bis hin zu branchenspezifischen Updates halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Gerne teilen wir hier unsere aktuellen Projekte, Veranstaltungen und Erfolge mit Ihnen.

Bitte beachten Sie, dass sich Recht stetig weiterentwickelt. Die hier gelisteten Artikel dienen lediglich als Erstinformation und ersetzen keine Beratung.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) meldet derzeit vermehrte Phishing-Angriffe, die per E-Mail – vereinzelt auch per Post – im Namen der Behörde versendet werden:

  1. Vorgebliche Einkommensteuer-Erstattung
    Täuschende Nachrichten von Adressen wie „bzst-poststelle@bzst.de“ oder Endungen auf „…@bzst.bund.de“ versprechen eine Rückzahlung der Einkommensteuer und fordern zur Identitätsbestätigung auf.
     
  2. Fingierter Verspätungszuschlag
    E-Mails von Absendern wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ enthalten teils ein angebliches BZSt-PDF und drohen mit einem Verspätungszuschlag. Manche Schreiben treffen sogar per Post ein.
     
  3. Gefälschte Bescheide
    Unter „news@bzst-infos.de“ werden PDF-Bescheide verschickt, die angeblich vom BZSt stammen.

Wichtig: Öffnen Sie keine Anhänge, klicken Sie keine Links – löschen Sie die Nachricht sofort. Aktuelle Hinweise veröffentlicht das BZSt auf seiner Website.

 

Für selbständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe des Krankengeldes grundsätzlich nach dem Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Liegt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kein Steuerbescheid des Finanzamts vor, muss die Krankenkasse das Einkommen für diesen Zeitraum selbst ermitteln – das hat das Landessozialgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts klargestellt.

Wird der Steuerbescheid zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht, ist die Krankenkasse verpflichtet, diesen bei der Entscheidung über die Krankengeldhöhe zu berücksichtigen – und zwar so lange, bis die Entscheidung rechtskräftig ist oder das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wurde.

(LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.1.2025 – L 6 KR 43/21)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist nun fest im Versorgungsalltag etabliert: Ab dem 29. April 2025 steht sie allen Ärztinnen, Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern zur Verfügung. Zuvor wurde sie erfolgreich in einer Testphase erprobt.

 

 

 

Firmenfitnessprogramme sind ein beliebter Benefit zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Arbeitgeber schließen hierzu häufig Verträge mit Systemanbietern wie EGYM Wellpass, Urban Sports Club oder Hansefit. Mitarbeitende erhalten so Zugang zu zahlreichen Fitnessangeboten – doch wie sieht die lohnsteuerliche Behandlung aus?

Steuerliche Einordnung

  • Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG ist möglich, wenn zertifizierte Gesundheitsleistungen erbracht werden. Dies ist bei Systemanbietern in der Regel nicht gegeben.
  • Sachlohnregelung (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG): Wird der geldwerte Vorteil durch die Firmenfitness monatlich genutzt und liegt unter 50 €, kann die Freigrenze steuerfrei greifen.
  • Pauschalversteuerung (§ 37b Abs. 2 EStG): Bei höheren Werten oder bei geldwerten Vorteilen kann eine 30%-Pauschalsteuer angewendet werden.

Wertbestimmung

Mangels Marktpreis wird der geldwerte Vorteil anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen. Diese sind nur bei nutzungsberechtigten Mitarbeitenden anzusetzen.

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kann nicht angewendet werden, wenn der verkaufte Gegenstand teilweise mit Vorsteuerabzug erworben wurde. Dies gilt auch bei sogenannten Upcycling-Produkten, wie zum Beispiel restaurierten Waschkommoden, die mit neuen Waschbecken und Armaturen ausgestattet wurden.

Der Bundesfinanzhof (Urteil v. 11.12.2024 – XI R 9/23) hat entschieden: Wird ein Gesamtprodukt hergestellt, das aus Altteilen (ohne Vorsteuerabzug) und Neuteilen (mit Vorsteuerabzug) besteht, liegt kein reiner Wiederverkauf vor. Damit ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen – selbst wenn der gebrauchte Bestandteil das Hauptmotiv für den Kauf darstellt.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur Möbel, sondern ist grundsätzlich auch auf andere Waren, wie z. B. aufbereitete Fahrzeuge, übertragbar. Sobald bei der Wiederaufbereitung Neuteile verwendet werden, für die Vorsteuer gezogen wurde, ist eine Differenzbesteuerung ausgeschlossen – auch wenn das Produkt weiterhin als "gebraucht" erscheint.

Der BFH folgt damit der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 19.07.2012 – C-160/11, „Bawaria Motors“), wonach der Steuervorteil der Differenzbesteuerung nur bei echten Gebrauchtwarenverkäufen ohne Vorsteuerabzugsrecht gilt.

Das Verfahren wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob wirklich ein einheitlicher Gegenstand geliefert wurde oder ob mehrere Leistungen erbracht wurden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Umzug lediglich dazu dient, erstmals ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten – selbst wenn pandemiebedingt im Homeoffice gearbeitet wird (Urteil v. 5.2.2025 – VI R 3/23, veröffentlicht am 17.4.2025).

Zwar kann ein beruflich veranlasster Umzug grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, etwa bei Arbeitsplatzwechsel oder deutlicher Verkürzung der Fahrzeit. Das bloße Einrichten eines Arbeitszimmers in einer größeren Wohnung reicht hierfür aber nicht aus. Maßgeblich sind ausschließlich objektive Umstände – private Motive wie bessere Arbeitsbedingungen im Homeoffice genügen nicht.

Mit dem am 9. April 2025 veröffentlichten Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD zentrale steuerpolitische Vorhaben für die kommenden Jahre…

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Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden Steuerpflichtige mit zusätzlichen Übermittlungspflichten konfrontiert. Trotz der Tatsache, dass die steuerliche E-Bilanz eine wesentlich tiefere Gliederung aufweist als der handelsrechtliche Jahresabschluss, der beim Unternehmensregister eingereicht wird, sind bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, Kontennachweise an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen, müssen darüber hinaus der Anlagenspiegel, das Anlagenverzeichnis sowie – sofern vorhanden – der Anhang, der Lagebericht und der Prüfungsbericht übermittelt werden. Zusätzlich sind die Verzeichnisse gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 5a Abs. 4 EStG einzureichen.

Alle Unterlagen sind per Datenfernübertragung im amtlich vorgeschriebenen Format zu übermitteln.

Unternehmen und Soloselbstständige sind zur Rückzahlung der bayerischen Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 verpflichtet, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass vorlag. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien dürfen bei der Ermittlung eines Liquiditätsengpasses lediglich Sach- und Finanzaufwendungen berücksichtigt werden, nicht jedoch Personalkosten (BayVGH, Beschluss vom 27.03.2025 – 21 ZB 24.514).

FG München, Urt. v. 10.4.2024 (Aktenzeichen 12 K 861/19):

Wurde im Grundstückskaufvertrag eine Aufteilung des Kaufpreises vorgenommen, sind die darin festgelegten und gezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch steuerlich maßgeblich. Laut BFH-Rechtsprechung ist eine Korrektur dieser Aufteilung nur dann erforderlich, wenn sie die tatsächlichen Wertverhältnisse erheblich verfehlt und wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint. Das FG München hält eine Abweichung von weniger als 10 % zwischen der vertraglich vereinbarten und einer gutachterlich ermittelten AfA-Bemessungsgrundlage für unerheblich. Im vorliegenden Fall betraf dies eine vermietete Eigentumswohnung. Der Sachverständige hatte das Vergleichswertverfahren angewandt und dessen Wahl nach Auffassung des FG München zutreffend gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV 2021 begründet.

 

FG Düsseldorf, Urt. v. 12.3.2024 (Aktenzeichen 13 K 1262/21 E):

Das FG Düsseldorf hält eine Korrektur der vertraglich vereinbarten Aufteilung des Anschaffungspreises eines Grundstücks auf Grund und Boden sowie Gebäude für erforderlich, wenn der angesetzte Kaufpreisanteil für den Grund und Boden den Verkehrswert um mehr als 20 % und damit nicht nur unerheblich unterschreitet. Zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst die Werte für Boden und Gebäude separat zu ermitteln und anschließend die Anschaffungskosten entsprechend ihrem Verhältnis auf beide Bestandteile zu verteilen. Zudem sei für die Wertermittlung bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen, die als Renditeobjekte gelten (wie im vorliegenden Fall eines vermieteten Dreifamilienhauses), das Ertragswertverfahren anzuwenden. Das FG stützt sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen, nimmt jedoch in einigen Punkten geringfügige Anpassungen vor.

 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 v. 10.12.2019 zurückgewiesen (BVerfG, Urteil v. 26.3.2025 - 2 BvR 1505/20). 

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat der Reform der Schuldenbremse sowie der Einrichtung eines Sondervermögens zugestimmt (BR-Drucks. 115/25).
Nach der Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz in Kraft treten, was am Tag nach der Verkündung erfolgt.

Die maßgebliche Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf Elterngeld wird für alle ab dem 01. April 2025 geborenen Kinder erneut sinken - auf dann 175.000 €. Für bis zum 31. März 2025 geborene Kinder gilt noch die derzeitige Grenze von 200.000 € weiter. 

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Lebt das Kind zusammen mit beiden Elternteilen in einem Haushalt, entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Eltern mehr als 175.000 € beträgt. Die maßgebliche Einkommensgrenze verdoppelt sich also nicht!

Laut den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen.

Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit einem noch zu errichtenden Gebäude als zusätzliche Leistungen unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. (BFH, Urteil v. 30.10.2024 - II R 15/22; veröffentlicht am 6.3.2025). 

Die Tätigkeit eines Tätowierers kann als künstlerisch eingestuft werden, wodurch die daraus erzielten freiberuflichen Einkünfte nicht der Gewerbesteuer unterliegen (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2025 – 4 K 1875/23 G, AO; Revision zugelassen).

Einzahlungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind steuerlich zunächst nicht absetzbar. Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen erst, wenn aus der Rücklage Mittel für Erhaltungsaufwendungen entnommen werden (BFH, Urteil vom 14.01.2025 – IX R 19/24; veröffentlicht am 25.02.2025).

Ein Online-Banking-Nutzer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für unberechtigte Abbuchungen von seinem Girokonto, wenn er während eines Telefonats mit einer Person, die sich fälschlicherweise als Bankmitarbeiter ausgegeben hat, mehrfach das pushTAN-Verfahren genutzt hat (OLG Braunschweig, Beschluss vom 6.1.2025 – 4 U 439/23).

Konnte die anfallende Erbschaft- oder Schenkungssteuer nur dann beglichen werden, wenn ein zu Wohnzwecken genutztes übertragenes Grundstück veräußert werden musste, so kann ein Antrag auf Stundung der Steuer bis zu 10 Jahren gewährt werden. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden lediglich Grundstücke erfasst, die im Erwerbszeitpunkt bereits an Dritte zu Wohnzwecken vermietet wurden. 

Die Stundungsregelung wurde nun dahingehend erweitert, dass diese alle Grundstücke erfasst, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Erblasser/Schenker oder Erben/Beschenkten schließt die Inanspruchnahme der Stundungsregelung nicht mehr aus.

Das Thüringer Finanzministerium weist darauf hin, dass Kommunen Grundsteuerbescheide erlassen, selbst wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet wurde.

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die vorzeitige Übertragung eines Betriebsgrundstücks vor der eigentlichen Betriebsübergabe dazu führen kann, dass die Steuervergünstigungen für inländisches Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG entfallen.

Konkret ging es um die Schenkung eines Gaststättengrundstücks: Sobald die notarielle Auflassung erklärt und die Eintragung ins Grundbuch bewilligt wurde, gilt die Schenkung als vollzogen. Falls die eigentliche Betriebsübergabe jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt – selbst wenn dies im selben notariellen Vertrag vereinbart wird –, liegt keine einheitliche Übertragung des begünstigten Betriebsvermögens vor. Stattdessen wird die Grundstücksübertragung als nicht begünstigte Schenkung eingestuft.

Im verhandelten Fall wurde das Grundstück am 19.07.2017 übertragen, während die Übergabe des Gaststättenbetriebs erst zum 01.08.2017 geplant war. Dadurch fehlten im Zeitpunkt der Grundstücksschenkung die wesentlichen Merkmale einer Mitunternehmerschaft, was zur Versagung der steuerlichen Vergünstigungen führte.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision in diesem Fall zugelassen.

Am 20. Januar 2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (BGBl. 2025 I Nr. 13) veröffentlicht. Sie tritt am 17. Februar 2025 in Kraft. Die zentrale Änderung betrifft die Neustrukturierung von § 6 GwGMeldV-Immobilien, wodurch sich bestimmte meldepflichtige Sachverhalte verändern.

Kosten für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft stellen keine zwangsläufigen Aufwendungen dar und können daher nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Mitgliedschaft erforderlich ist, um an einem ärztlich verordneten Funktionstraining im Studio teilzunehmen (BFH, Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23; veröffentlicht am 30.01.2025).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die für das Jahr 2025 gültigen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 21.01.2025, IV D 3 - S 1547/00006/006/024). 

Das Schreiben mit den Pauschbeträgen für 2025 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Grundstücke, auf denen sich zum maßgeblichen Stichtag Gebäude im Bau befinden, gelten trotz geplanter Vermietung nicht als Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG (FG Münster, Urteile vom 14.11.2024 – 3 K 906/23 F und 3 K 908/23 F, Revision zugelassen).

Um die tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG zu ermitteln, ist eine Leasingsonderzahlung gleichmäßig auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Dies stellt eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung dar (BFH, Urteil vom 21.11.2024 – VI R 9/22; veröffentlicht am 16.01.2025).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat umfassende Informationen für Wohnungseigentümer bereitgestellt, die sich mit der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung befassen (Stand: 23.12.2024).

Hintergrund ist das Klimaschutzprogramm, das durch erweiterte Förderprogramme Wohnungseigentümer dazu ermutigen soll, bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren.

Die FAQ finden Sie auf der Homepage des BMF.

 

Zum 01. Januar 2025 wird der Mindestlohn per Gesetz auf 12,82 € pro Stunde angehoben (bisher = 12,41 €). Seit Oktober 2022 ist die Minijobgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Folglich führt eine Erhöhung des Mindestlohns auch zu einer Erhöhung der Minijob-Grenze. Diese liegt ab dem VZ 2025 bei 556 €.

Die Anhebung der Minijob-Grenze zieht die Anhebung der Midijob-Grenze nach sich. Diese steigt auf 556,01 €. Die obere Midijob-Grenze bleibt unverändert bei 2.000 €.

Kunden von primastrom, voxenergie und nowenergy haben die Möglichkeit, aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen der Primaholding-Gruppe und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Rückerstattung zu erhalten und ihre Verträge vorzeitig zu kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass sie bis zum Jahresende aktiv werden. Darauf weist der vzbv hin.

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Dadurch steigt der Grundfreibetrag rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 um 180 € auf 11.784 € (bei Zusammenveranlagung: um 360 € auf 23.568 €). Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls rückwirkend um 228 € auf 6.612 €.

Die für das gesamte Jahre 2024 zurückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags wird lohnsteuerlich in einer Summe bei der Abrechnung des Dezemberlohns berücksichtigt. Für Arbeitnehmer ergibt sich somit ein erhöhter Nettolohn im Dezember.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vom 15. Juli 2024 verlängert sich die gesetzliche Bekanntgabefiktion in der Abgabenordnung (AO) und im Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) von drei auf vier Tage. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2024 per Post versendet, elektronisch übermittelt oder zum Abruf bereitgestellt werden.

Die ursprünglich bis zum Veranlagungszeitraum 2022 befristete Regelung des § 32c EStG wurde durch das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für zwei weitere Zeiträume (VZ 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028) verlängert. Diese antragsabhängige Steuerermäßigung reduziert die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf den Betrag, der entstehen würde, wenn diese Einkünfte gleichmäßig auf einen Zeitraum von drei Jahren, den sogenannten Betrachtungszeitraum, verteilt würden. Die Entscheidung zur befristeten Fortführung dieser Vergünstigung wurde damit begründet, dass sich die Lage in der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert habe. Der Gesetzgeber nahm hierbei Bezug auf die 2022 ausgelaufene Regelung, die eingeführt worden war, da die Auswirkungen des globalen Klimawandels zunehmend zu erheblichen Ernteausfällen und daraus resultierenden schwankenden Gewinnen in der Branche führten.

Das Bundesfinanzministerium teilt zur Nachweisführung bei e-Rezepten mit:

 

Im Falle eines eingelösten E-Rezepts ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit durch den Kassenbeleg der Apotheke bzw. durch die Rechnung der Online-Apotheke oder bei privat Versicherten durch den Kostenbeleg der Apotheke zu erbringen. Der jeweilige Beleg muss folgende Angaben enthalten: Name der steuerpflichtigen Person, die Art der Leistung (zum Beispiel Name des Arzneimittels), den Betrag bzw. Zuzahlungsbetrag, Art des Rezeptes.

Für den Veranlagungszeitraum 2024 wird es nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist.

 

BMF, Schreiben v. 26.11.2024 - IV C 3 - S 2284/20/10002 :005

Am 24.10.2024 wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt, die Vergabe beginnt ab November 2024. 

Sie soll voraussichtlich im Jahr 2026…

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Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine umsatzsteuerlich relevante unternehmerische Tätigkeit liegt vor, wenn der Betreffende aktive Schritte…

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Grundsätzlich gilt ab dem 01.01.2025 die E-Rechnungsverpflichtung. Während eine E-Rechnung ab diesem Moment empfangen, maschinell lesbar gemacht und archiviert werden muss, gibt es für den E-Rechnungsversand Übergangsregelungen. Erst ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro (für alle anderen gilt der 01.01.2028) dazu verpflichtet, E-Rechnungen erstellen und versenden zu können. In den Übergangszeiträumen können weiterhin sonstige Rechnungen (Papierform oder nicht strukturierte elektronische Dateien wie bspw. PDF) genutzt werden.

Die Lieferung von durch Vermieter mittels einer PV-Anlage selbst erzeugtem Strom gegen Entgelt ist keine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung, sondern eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Diese berechtigt den Vermieter zum Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen (BFH XI R 8/21).

Die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung sind auch für das Steuerrecht allein nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Bei einem GmbH-Gesellschafter, der im Sozialversicherungsrecht nicht als Beschäftigter, sondern als Selbständiger eingestuft wird, ist daher bei der Lohnsteuer keine Pauschalierung n. § 40a EStG möglich. Sein Arbeitslohn muss nach den individuellen Merkmalen besteuert werden. (FG Sachsen, Urteil vom 13.12.2022)

Zum 01.11.2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen…

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Das Bundessozialgericht hat mit einer Entscheidung vom 13.12.2022 erhebliche Zweifel an der Praxis der Sozialversicherungsfreiheit von…

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MERKBLATT
Stand: 12/2022

Nach § 12 Abs. 1 TzBfG können Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) vereinbaren, dass der AN seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall,…

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Eine geschäftliche Bewirtung geht in der Regel mit der Nahrungsaufnahme einher, sodass eine private (Mit-)Veranlassung nicht von der Hand zu weisen…

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Für die Jahre 2021 – 2023 wird die Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte ab dem 21. Km von 0,30 ct auf 0,35 ct. je Km angehoben.…

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Die Überlassung eines Job-Tickets Im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den vom…

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 18.08.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes, soweit er für…

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Seit 2009 dürfen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung mit Aktien verrechnet werden, aber nicht mit z. B.…

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Grundsätzlich sind sämtliche Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben anzusetzen. Bei Ausgaben, welche rein privat…

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Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen PKW-Nutzung bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g…

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Änderungen bei der Umsatzsteuer im Versandhandel ab 01.07.2021

Versendet ein Unternehmer innerhalb der EU an Nichtunternehmer Gegenstände,…

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